Garantiebedingungen

1. Garantiegeber

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:
apfelgenie Robert Majowski
Starenweg 7, 46147 Oberhausen, Deutschland
E-Mail: kontakt@apfelgenie.de · Telefon: +49 163 0819042

2. Garantiegegenstand und Garantieumfang

Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen zwölf Monate Garantie auf
die von uns durchgeführten und auf der Rechnung ausgewiesenen Reparaturarbeiten sowie auf die dabei
von uns verbauten Ersatzteile. Die Garantie gilt weltweit für sämtliche von uns angenommenen
Reparaturaufträge, unabhängig davon, aus welchem Land das Gerät eingesendet wurde.
Die Garantiezeit beginnt mit dem auf der Rechnung angegebenen Rechnungsdatum. Eine spätere Zahlung,
Abholung oder Rücksendung des Geräts verschiebt den Beginn der Garantiezeit nicht.
Die Garantie umfasst:
• Mängel, die auf eine nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturarbeit zurückzuführen sind,
• das erneute Versagen einer von uns reparierten Baugruppe oder eines von uns vollständig
ausgetauschten Ersatzteils,
• Material- und Funktionsmängel der von uns verbauten Ersatzteile.
Bei einer auf der Rechnung ausgewiesenen Reparatur des kundeneigenen Logicboards erstreckt sich die
Garantie auf die Funktionsfähigkeit des gesamten Logicboards einschließlich der darauf befindlichen
Bauteile und Anschlüsse. Die Garantie gilt somit auch, wenn während der Garantiezeit ein anderes Bauteil
des Logicboards ausfällt als das ursprünglich reparierte oder ausgetauschte Bauteil.
Nicht von der Logicboard-Garantie umfasst sind davon unabhängige Defekte an anderen Baugruppen oder
Funktionen des Geräts, beispielsweise am Display, Akku, Topcase, an der Tastatur, am Trackpad oder an
sonstigen separat verbauten Komponenten. Eine reine Diagnose, Reinigung oder Datenrettung ohne eine
auf der Rechnung ausgewiesene Logicboard-Reparatur begründet keine Garantie für das gesamte
Logicboard.

3. Garantieleistung

Liegt ein Garantiefall vor, versuchen wir zunächst, den Defekt kostenfrei durch Nachbesserung zu
beseitigen. Die Nachbesserung erfolgt abhängig von der Art des Defekts insbesondere durch:
• erneute Reparatur der betroffenen Baugruppe oder des betroffenen Geräts beziehungsweise
• Austausch des betroffenen Ersatzteils oder der betroffenen Baugruppe gegen ein gleichwertiges Teil.
Ist eine Nachbesserung technisch nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten möglich, können wir stattdessen den für die von der Garantie betroffene Reparatur
gezahlten Rechnungsbetrag erstatten. Enthält die Rechnung mehrere voneinander unabhängige
Reparaturpositionen, ist die Erstattung auf den Betrag der betroffenen Position begrenzt. Mit der Erstattung
ist der Anspruch aus dieser freiwilligen Garantie erfüllt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Im
Rahmen einer Nachbesserung ausgebaute und ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Durch eine
Garantieleistung wird die ursprüngliche Garantiezeit weder verlängert noch beginnt sie erneut.

4. Garantieausschlüsse

Nicht von der Garantie umfasst sind Defekte und Schäden, die nach der Übergabe des reparierten Geräts
insbesondere entstanden sind durch:
• missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung,
• Umwelteinflüsse (z. B. Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung oder Staub) sowie Kontakt mit Flüssigkeiten
oder Korrosion,
• Gewalteinwirkung (z. B. Schlag, Stoß, Fall, Druck oder Bruch),
• die Verwendung ungeeigneter Netzteile, Kabel oder sonstigen Zubehörs,
• eigenmächtige Reparaturversuche sowie nicht von uns durchgeführte Veränderungen oder Umbauten,
• Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen oder Bedienungshinweisen,
• normalen Verschleiß und nutzungsbedingte Abnutzung,
• Softwarefehler, Schadsoftware, fehlerhafte Updates oder andere Softwareprobleme, die nicht durch
unsere Reparatur verursacht wurden.
Akkus: Material- und Funktionsmängel eines von uns verbauten Akkus sind von der Garantie umfasst. Die
gewöhnliche, alterungs- und nutzungsbedingte Verringerung der Akkukapazität stellt keinen Garantiefall
dar.
Eingriffe Dritter: Die Garantie für die betroffene Reparatur entfällt, soweit ein Defekt durch einen
nachträglichen Eingriff eines Dritten an der von uns reparierten Komponente verursacht wurde oder eine
eindeutige Beurteilung unserer ursprünglichen Reparatur aufgrund dieses Eingriffs nicht mehr möglich ist.
Die Garantie bleibt bestehen, wenn ein Eingriff einen anderen, von unserer Reparatur unabhängigen
Bereich des Geräts betrifft und für den geltend gemachten Defekt nicht ursächlich ist.

5. Geltendmachung der Garantie

Bitte kontaktieren Sie uns innerhalb der Garantiezeit unter kontakt@apfelgenie.de oder +49 163 0819042
und beschreiben Sie den aufgetretenen Fehler möglichst genau.
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls
ermöglichen – durch Einsendung des Geräts nach vorheriger Absprache oder durch Abgabe in unserer
Werkstatt nach Terminvereinbarung. Bei Einsendung achten Sie bitte auf eine ausreichende Verpackung,
um Transportschäden zu vermeiden.
Bitte halten Sie Ihre Rechnung oder Rechnungsnummer bereit. Ist die Rechnung nicht mehr vorhanden,
kann die Reparatur auch durch einen anderen geeigneten Nachweis belegt werden.
Bei einem berechtigten Garantieanspruch übernehmen wir innerhalb Deutschlands die für die Einsendung
und Rücksendung erforderlichen Standardversandkosten. Wir können hierfür ein Versandetikett zur
Verfügung stellen. Mehrkosten für Expressversand, besondere Transportarten oder eine vom Kunden
gewählte zusätzliche Transportversicherung werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung
übernommen.
Bei Einsendungen aus einem anderen Land trägt der Kunde im Rahmen dieser freiwilligen Garantie die
Kosten der Einsendung an unsere Werkstatt sowie die Kosten der Rücksendung. Dies gilt auch für etwaige
Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr-, Abfertigungs- und sonstige grenzüberschreitende Versandkosten. Die eigentliche
Prüfung und Nachbesserung bleibt bei einem berechtigten Garantiefall kostenfrei.
Die vorstehende Kostenregelung betrifft ausschließlich diese freiwillige Garantie. Soweit zwingende
gesetzliche Mängelrechte im konkreten Fall eine Übernahme notwendiger Transport- oder Versandkosten
durch uns vorsehen, gehen diese gesetzlichen Regelungen vor. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein
Garantiefall vorliegt, informieren wir Sie vor kostenpflichtigen Arbeiten über den festgestellten Defekt und
die möglichen Kosten. Kostenpflichtige Arbeiten führen wir nur nach Ihrer vorherigen Zustimmung aus.
Prüf- und Rücksendekosten können berechnet werden, wenn kein Garantie- oder gesetzlicher Mängelfall
vorliegt; über deren Höhe informieren wir Sie vorab.

6. Gesetzliche Mängelrechte

Diese Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Gesetzliche Mängelrechte werden hierdurch nicht
eingeschränkt. Bei Anwendung deutschen Rechts beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus
Reparaturleistungen grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme. Zwingende Vorschriften des jeweils anwendbaren
Rechts bleiben unberührt.

Stand: Juli 2026